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Aus gegebenen Anlass! Urheberrecht:

Aus gegebenen Anlass! Urheberrecht:
Das Kopieren und Einfügen von Gedichten und Songtexten ist urheberrechtlich gesehen eine Vervielfältigung / Verbreitung. Dies ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der Autoren möglich, wenn die Urheberrechte noch nicht verjährt sind (= 70 Jahre nach dem Tod des Autors). Die Quellen / Link-Angabe und Nennung des Autors ersetzt die Zustimmung der Autoren nicht.

Aus diesem Grund möchten wir hier nochmal die geltenden Regeln zusammenfassen:

Ein Gedicht bzw. ein Songtext darf dann hier reinkopiert/gepostet werden,

*hand*. wenn ihr die Genehmigung beim Autor eingeholt habt.

*hand2*. nach Verjährung der Urheberrechte (wenn der Autor bereits seit mindestens 70 Jahren tot ist).

*hand3*. wenn über die Gedichte bzw. Songtexte inhaltlich diskutiert wird.

*hand4*. Möglich wäre aber auch, lediglich den Namen des Autors und das Gedicht bzw. den Songtext zu nennen und einen ERLAUBTEN Link ( s. Joy- Spielregeln) zu setzen.

*hand5*. Und natürlich sind eure EIGENEN Gedichte und Geschichten erlaubt!

Ganz genau findet ihr es hier: http://www.joyclub.de/hilfe/urheberrecht.html

Für ALLE eingesetzten Texte gilt aber Folgendes:
Es ist immer der Autor / die Herkunft zu nennen. Nur so können wir und das JoyTeam feststellen, ob eine UrheberRechtsVerletzung vorliegt oder nicht.
Urheberrecht, die 2.
An Seelenfarben :


Gefunden und kopiert: Die meisten
Bilder hier sind Kopien, d. h. sie
wurden nicht immer von der Person
erstellt die sie hier einstellt.
Darüber gab es in der letzten Zeit
öfter mal Proteste von bestimmten
Personen, es ging um Urheberrecht
und angeblich "geklaute"
Bilder. Dazu habe ich hier ein
Gerichtsurteil gefunden. Wer also
irgendeine Nachricht bekommt wo mit
Klage gedroht wird kann sich das
Urteil gern kopieren.
Gerichtsurteil: OLG Hamm, Urteil
vom 24. August 2004, AZ.: 4 U 51/04
Der schöpferische Akt liegt dann
eben in der Programmierung, nicht
in der Visualisierung des
Programms. Beim Lichtbilderschutz
nach § 72 Urheberrechtsgesetz ist
es aber die eigenständige
Bildeinrichtung durch den
Lichtbildner, die schutzbegründend
wirkt. Daran fehlt es, weil das
Computerbild eben unmittelbar durch
das zugrunde liegende Programm
hervorgebracht wird, ohne eigenes
selbstständiges Zutun dessen, der
den Computer bedient. Darin liegt
der entscheidende Unterschied
zwischen den Lichtbildern und den
Computerbildern, der es
rechtfertigt, solchen
Computerbildern nur dann
urheberrechtlichen Schutz
zuzubilligen, wenn sie die
erforderliche Schöpfungshöhe von
Bildkunstwerken im Sinne des § 2
Abs. 1 Ziffer 4 Urheberrechtsgesetz
erreicht haben (OLG Düsseldorf MMR
1999, 729). Weiterhin: Die freie
Benutzung eines urheberrechtlich
geschützten Werkes ist zulässig, um
ein neues selbständiges Werk
hervorzubringen. Das neue Werk muss
aber selbst alle Voraussetzungen
eines geistigen Werkes aufweisen
und die schöpferische Leistung des
benutzten Werks zu einem gewissen
Maße verdrängen. Auch muss ein
entsprechender Schadensfall
vorliegen, d.h. der Geschädigte
muss nachweisen, dass er durch das
Entsprechende geschädigt wurde.
Hobbys und Freizeitbeschäftigungen
zählen hierbei nicht.
Vielen Dank
.... für den ergänzenden Hinweis.

Uns ging es in erster Linie um Gedichte, Geschichten o.ä.

Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen
eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des
benutzten Werks zu einem gewissen Maße verdrängen.
DAS ist der Knackpunkt.

Im Joy ist das noch etwas einfacher. Im Zweifelsfall werden die Texte oder Bilder gelöscht, da der Joy - verständlicherweise - keine juristischen Auseinandersetzungen führen möchte.
Sorry, ...
.... aber das Urteil ist über sechs Jahre alt.
Und in solchen Fällen (Fällen von URV) kann JEDE Verhandlung anders ausgehen, da das keine Grundsatzurteile sind.
Da handelt jeder Richter nach dem ihm vorliegenden Fall.
Dieses Urteil ist keineswegs ein Freibrief, fremde Bilder downzuloaden, zu verändern und als eigene "Kunst" zu deklarieren.

Btw.:
Gefunden und kopiert
WO??
Es fehlt die Quellenangabe, woher du diesen Text kopiert hast.
UND ich glaube nicht, dass der Verfasser schon 70 Jahre tot ist.
*haumichwech*
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